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Elementarl. II. Th. II. Abth. II. Buch. III. Hauptſt. aber alsdenn doch allen anderen Fragen, die das Zufaͤllige betreffen, ein Gnuͤge thun kan und der Vernunft die vollkommenſte Befriedigung in Anſehung der nachzuforſchenden groͤßten Einheit in ihrem empiriſchen Gebrauche, aber nicht in Anſehung dieſer Vorausſetzung ſelbſt, verſchaffen kan, welches beweiſet: daß ihr ſpeculatives Intereſſe und nicht ihre Einſicht ſie berechtige, von einem Puncte, der ſo weit uͤber ihrer Sphaͤre liegt, auszugehen, um daraus ihre Gegenſtaͤnde in einem vollſtaͤndigen Ganzen zu betrachten.

Hier zeigt ſich nun ein Unterſchied der Denkungsart, bey einer und derſelben Vorausſetzung, der ziemlich ſubtil, aber gleichwol in der Transſcendentalphiloſophie von groſſer Wichtigkeit iſt. Ich kan gnuſamen Grund haben, etwas relativ anzunehmen, (ſuppoſitio relativa), ohne doch befugt zu ſeyn, es ſchlechthin anzunehmen (ſuppoſitio abſoluta). Dieſe Unterſcheidung trift zu, wenn es blos um ein regulatives Princip zu thun iſt, wovon wir zwar die Nothwendigkeit an ſich ſelbſt, aber nicht den Quell derſelben erkennen und dazu wir einen oberſten Grund blos in der Abſicht annehmen, um deſto beſtimter die Allgemeinheit des Princips zu denken, als z. B. wenn ich mir ein Weſen als exiſtirend denke, das einer bloſſen und zwar transſcendentalen Idee correſpondirt. Denn, da kan ich das Daſeyn dieſes Dinges niemals an ſich ſelbſt annehmen, weil keine Begriffe, dadurch ich mir irgend

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