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Elementarl. II. Th. II. Abth. II. Buch. III. Hauptſt. zunaͤchſt auf ein Individuum bezogen ſeyn koͤnne, folglich iederzeit andere Begriffe, d. i. Unterarten unter ſich enthalten muͤſſe. Dieſes Geſetz der Specification koͤnte ſo ausgedruͤckt werden: entium varietates non temere eſſe minuendas.

Man ſieht aber leicht: daß auch dieſes logiſche Geſetz ohne Sinn und Anwendung ſeyn wuͤrde, laͤge nicht ein transſcendentales Geſetz der Specification zum Grunde, welches zwar freilich nicht von den Dingen, die unſere Gegenſtaͤnde werden koͤnnen, eine wirkliche Unendlichkeit in Anſehung der Verſchiedenheiten fodert, denn dazu giebt das logiſche Princip, als welches lediglich die Unbeſtimtheit der logiſchen Sphaͤre in Anſehung der moͤglichen Eintheilung behauptet, keinen Anlaß, aber dennoch dem Verſtande auferlegt, unter ieder Art, die uns vorkomt, Unterarten und zu ieder Verſchiedenheit kleinere Verſchiedenheiten zu ſuchen. Denn wuͤrde es keine niedere Begriffe geben, ſo gaͤbe es auch keine hoͤhere. Nun erkent der Verſtand alles nur durch Begriffe: folglich, ſo weit er in der Eintheilung reicht, niemals durch bloſſe Anſchauung, ſondern immer wiederum durch niedere Begriffe. Die Erkentniß der Erſcheinungen in ihrer durchgaͤngigen Beſtimmung (welche nur durch Verſtand moͤglich iſt) fodert eine unaufhoͤrlich fortzuſetzende Specification ſeiner Begriffe und einen Fortgang zu immer noch bleibenden Verſchiedenheiten, wovon in dem Begriffe der Art, und noch mehr, dem der Gattung, abſtrahirt worden.

Auch