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Elementarl. II. Th. II. Abth. II. Buch. III. Hauptſt. wenn dieſe irgend ein Daſeyn, als die Bedingung der Moͤglichkeit ihrer verbindenden Kraft, nothwendig vorausſetzen, dieſes Daſeyn poſtulirt werden, darum, weil das Bedingte, von welchem der Schluß auf dieſe beſtimte Bedingung geht, ſelbſt a priori als ſchlechterdingsnothwendig erkant wird. Wir werden kuͤnftig von den moraliſchen Geſetzen zeigen: daß ſie das Daſeyn eines hoͤchſten Weſens nicht blos vorausſetzen, ſondern auch, da ſie in anderweitiger Betrachtung ſchlechterdings nothwendig ſind, es mit Recht, aber freilich nur practiſch, poſtuliren; iezt ſetzen wir dieſe Schlußart noch bey Seite.

Da, wenn blos von dem, was da iſt (nicht, was ſeyn ſoll), die Rede iſt, das Bedingte, welches uns in der Erfahrung gegeben wird, iederzeit auch als zufaͤllig gedacht wird, ſo kan die zu ihm gehoͤrige Bedingung daraus nicht als ſchlechthinnothwendig erkant werden, ſondern dient nur als eine reſpectivnothwendige, oder vielmehr noͤthige, an ſich ſelbſt aber und a priori willkuͤhrliche Vorausſetzung zum Vernunfterkentniß des Bedingten. Soll alſo die abſolute Nothwendigkeit eines Dinges im theoretiſchen Erkentniſſe erkant werden, ſo koͤnte dieſes allein aus Begriffen a priori geſchehen, niemals aber als einer Urſache, in Beziehung auf ein Daſeyn, das durch Erfahrung gegeben iſt.

Eine theoretiſche Erkentniß iſt ſpeculativ, wenn ſie auf einen Gegenſtand, oder ſolche Begriffe von einem Gegenſtande, geht, zu welchem man in keiner Erfahrung ge

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