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IV. Abſch. Unmoͤglichkeit eines ontolog. Beweiſes ꝛc. rung enthalten gedacht; da denn durch die Verknuͤpfung mit dem Inhalte der geſamten Erfahrung der Begriff vom Gegenſtande nicht im mindeſten vermehrt wird, unſer Denken aber durch denſelben eine moͤgliche Wahrnehmung mehr bekomt. Wollen wir dagegen die Exiſtenz durch die reine Categorie allein denken, ſo iſt kein Wunder, daß wir kein Merkmal angeben koͤnnen, ſie von der bloſſen Moͤglichkeit zu unterſcheiden.

Unſer Begriff von einem Gegenſtande mag alſo enthalten, was und wie viel er wolle, ſo muͤſſen wir doch aus ihm herausgehen, um dieſem die Exiſtenz zu ertheilen. Bey Gegenſtaͤnden der Sinne geſchieht dieſes durch den Zuſammenhang mit irgend einer meiner Wahrnehmungen nach empiriſchen Geſetzen; aber vor Obiecte des reinen Denkens in ganz und gar kein Mittel, ihr Daſeyn zu erkennen, weil es gaͤnzlich a priori erkant werden muͤßte, unſer Bewuſtſeyn aller Exiſtenz aber, (es ſey durch Wahrnehmung unmittelbar, oder durch Schluͤſſe, die etwas mit der Wahrnehmung verknuͤpfen,) gehoͤret ganz und gar zur Einheit der Erfahrung und eine Exiſtenz auſſer dieſem Felde kan zwar nicht ſchlechterdings vor unmoͤglich erklaͤrt werden, ſie iſt aber eine Vorausſetzung, die wir durch nichts rechtfertigen koͤnnen.

Der Begriff eines hoͤchſten Weſens iſt eine in mancher Abſicht ſehr nuͤtzliche Idee, ſie iſt aber eben darum, weil ſie blos Idee iſt, ganz unfaͤhig, um vermittelſt ihrer allein unſere Erkentniß in Anſehung deſſen, was exiſtirt,

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