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IV. Abſch. Unmoͤglichkeit eines ontolog. Beweiſes ꝛc. kluͤger, in Anſehung der Bedingungen, die es unmoͤglich machen, das Nichtſeyn eines Dinges als ſchlechterdings undenklich anzuſehen und die eigentlich dasienige ſind, was man wiſſen will, nemlich, ob wir uns durch dieſen Begriff uͤberall etwas denken, oder nicht. Denn alle Bedingungen, die der Verſtand iederzeit bedarf, um etwas als nothwendig anzuſehen, vermittelſt des Worts: Unbedingt, wegwerfen, macht mir noch lange nicht verſtaͤndlich, ob ich alsdenn durch einen Begriff eines Unbedingtnothwendigen noch etwas, oder vielleicht gar nichts denke.

Noch mehr: dieſen auf das bloſſe Gerathewol gewagten und endlich ganz gelaͤufig gewordenen Begriff hat man noch dazu durch eine Menge Beiſpiele zu erklaͤren geglaubt, ſo, daß alle weitere Nachfrage wegen ſeiner Verſtaͤndlichkeit ganz unnoͤthig geſchienen. Ein ieder Satz der Geometrie, z. B. daß ein Triangel drey Winkel habe, iſt ſchlechthin nothwendig und ſo redete man von einem Gegenſtande, der ganz auſſerhalb der Sphaͤre unſeres Verſtandes liegt, als ob man ganz wol verſtaͤnde, was man mit dem Begriffe von ihm ſagen wolle.

Alle vorgegebene Beiſpiele ſind ohne Ausnahme nur von Urtheilen, aber nicht von Dingen und deren Daſeyn hergenommen. Die unbedingte Nothwendigkeit der Urtheile aber iſt nicht eine abſolute Nothwendigkeit der Sachen. Denn die abſolute Nothwendigkeit des Urtheils iſt nur eine bedingte Nothwendigkeit der Sache, oder des

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