Wir wollen voriezt dieſe gruͤndliche Eroͤrterung noch etwas ausſetzen, und zuvor in Erwegung ziehen: auf welche Seite wir uns wol am liebſten ſchlagen moͤchten, wenn wir etwa genoͤthigt wuͤrden, Parthey zu nehmen. Da wir in dieſem Falle, nicht den logiſchen Probierſtein der Wahrheit, ſondern blos unſer Intereſſe befragen, ſo wird eine ſolche Unterſuchung, ob ſie gleich in Anſehung des ſtrittigen Rechts beider Theile nichts ausmacht, dennoch den Nutzen haben, es begreiflich zu machen: warum die Theilnehmer an dieſem Streite ſich lieber auf die eine Seite, als auf die andere geſchlagen haben, ohne daß eben eine vorzuͤgliche Einſicht des Gegenſtandes daran Urſache geweſen, imgleichen noch andere Nebendinge zu erklaͤren, z. B. die zelotiſche Hitze des einen und die kalte Behauptung des andern Theils, warum ſie gerne der einen Parthey freudigen Beifall zuiauchzen, und wider die andere zum voraus, unverſoͤhnlich eingenommen ſind.
Es iſt aber etwas, das bey dieſer vorlaͤufigen Beurtheilung den Geſichtspunct beſtimt, aus dem ſie allein mit gehoͤriger Gruͤndlichkeit angeſtellet werden kan, und dieſes iſt die Vergleichung der Principien, von denen beide Theile ausgehen. Man bemerkt unter den Behauptungen der Antitheſis, eine vollkommene Gleichfoͤrmigkeit der Denkungsart und voͤllige Einheit der Maxime, nemlich