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Elementarl. II. Th. II. Abth. I. Buch. de und nicht ſchon ganz vorausgeſezte oder gegebene Reihe, mithin nur ein potentialer Fortgang gedacht wird. Daher wenn eine Erkentniß als bedingt angeſehen wird, ſo iſt die Vernunft genoͤthigt, die Reihe der Bedingungen in aufſteigender Linie als vollendet und ihrer Totalitaͤt nach gegeben anzuſehen. Wenn aber eben dieſelbe Erkentniß zugleich als Bedingung anderer Erkentniſſe angeſehen wird, die unter einander eine Reihe von Folgerungen in abſteigender Linie ausmachen, ſo kan die Vernunft ganz gleichguͤltig ſeyn, wie weit dieſer Fortgang ſich a parte poſteriori erſtrecke, und ob gar uͤberall Totalitaͤt dieſer Reihe moͤglich ſey; weil ſie einer dergleichen Reihe zu der vor ihr liegenden Concluſion nicht bedarf, indem dieſe durch ihre Gruͤnde a parte priori ſchon hinreichend beſtimt und geſichert iſt. Es mag nun ſeyn: daß auf der Seite der Bedingungen die Reihe der Praͤmiſſen ein Erſtes habe, als oberſte Bedingung oder nicht, und alſo a parte priori ohne Graͤnzen, ſo muß ſie doch Totalitaͤt der Bedingung enthalten, geſetzt, daß wir niemals dahin gelangen koͤnten, ſie zu faſſen, und die ganze Reihe muß unbedingt wahr ſeyn, wenn das Bedingte, welches als eine daraus entſpringende Folgerung angeſehen wird, als wahr gelten ſoll. Dieſes iſt eine Foderung der Vernunft, die ihr Erkentniß als a priori beſtimt und als nothwendig ankuͤndigt, entweder an ſich ſelbſt, und denn bedarf es keiner Gruͤnde, oder, wenn es abgeleitet iſt, als ein Glied einer Reihe von Gruͤnden, die ſelbſt unbedingter Weiſe wahr iſt.

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