Elementarl. II. Th. II. Abth. I.
Buch.
de und nicht ſchon ganz vorausgeſezte oder gegebene
Reihe, mithin nur ein potentialer Fortgang gedacht
wird. Daher wenn eine Erkentniß als bedingt
angeſehen wird, ſo iſt die Vernunft genoͤthigt, die
Reihe der Bedingungen in aufſteigender Linie als
vollendet und ihrer Totalitaͤt nach gegeben anzuſehen.
Wenn aber eben dieſelbe Erkentniß zugleich als
Bedingung anderer Erkentniſſe angeſehen wird, die unter
einander eine Reihe von Folgerungen in abſteigender
Linie ausmachen, ſo kan die Vernunft ganz gleichguͤltig
ſeyn, wie weit dieſer Fortgang ſich a
parte poſteriori erſtrecke, und ob gar
uͤberall Totalitaͤt dieſer Reihe moͤglich ſey; weil ſie
einer dergleichen Reihe zu der vor ihr liegenden
Concluſion nicht bedarf, indem dieſe durch ihre Gruͤnde
a parte priori ſchon
hinreichend beſtimt und geſichert iſt. Es mag nun ſeyn:
daß auf der Seite der Bedingungen die Reihe der
Praͤmiſſen ein Erſtes habe, als oberſte Bedingung oder
nicht, und alſo a parte priori
ohne Graͤnzen, ſo muß ſie doch Totalitaͤt der
Bedingung enthalten, geſetzt, daß wir niemals dahin
gelangen koͤnten, ſie zu faſſen, und die
ganze Reihe muß unbedingt wahr ſeyn, wenn das Bedingte,
welches als eine daraus entſpringende Folgerung
angeſehen wird, als wahr gelten ſoll. Dieſes iſt eine
Foderung der Vernunft, die ihr Erkentniß als
a priori beſtimt und als
nothwendig ankuͤndigt, entweder an ſich ſelbſt,
und denn bedarf es keiner Gruͤnde, oder, wenn es
abgeleitet iſt, als ein Glied einer Reihe von Gruͤnden,
die ſelbſt unbedingter Weiſe wahr iſt.
Des