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Elementarl. II. Th. I. Abth. II. Buch. Anhang.

Vor allen obiectiven Urtheilen vergleichen wir die Begriffe, um auf die Einerleyheit (vieler Vorſtellungen unter einem Begriffe) zum Behuf der allgemeinen Urtheile, oder der Verſchiedenheit derſelben, zu Erzeugung beſonderer, auf die Einſtimmung, daraus beiahende, und den Widerſtreit, daraus verneinende Urtheile werden koͤnnen, u. ſ. w. Aus dieſem Grunde ſollten wir, wie es ſcheint, die angefuͤhrte Begriffe Vergleichungsbegriffe nennen, (conceptus comparationis). Weil aber, wenn es nicht auf die logiſche Form, ſondern auf den Inhalt der Begriffe ankoͤmt, d. i. ob die Dinge ſelbſt einerley oder verſchieden, einſtimmig oder im Widerſtreit ſind, ꝛc die Dinge aber ein zwiefaches Verhaͤltniß zu unſerer Erkentnißkraft, nemlich zur Sinnlichkeit und zum Verſtande haben koͤnnen, auf dieſe Stelle aber, darin ſie gehoͤren, die Art ankoͤmt, wie ſie zu einander gehoͤren ſollen: ſo wird die transſcendentale Reflexion, d. i. das Verhaͤltniß gegebener Vorſtellungen zu einer oder der anderen Erkentnißart, ihr Verhaͤltniß unter einander allein beſtimmen koͤnnen, und ob die Dinge einerley oder verſchieden, einſtimmig oder widerſtreitend ſeyn ꝛc., wird nicht ſo fort aus den Begriffen ſelbſt durch bloſſe Vergleichung, (comparatio) ſondern allererſt durch die Unterſcheidung der Erkentnißart, wozu ſie gehoͤren, vermittelſt einer transſcendentalen Ueberlegung (reflexio) ausgemacht werden koͤnnen. Man koͤnte alſo zwar ſagen: daß die logiſche Reflexion eine bloſſe Comparation ſey, denn bey ihr wird von der Erkentniß

kraft