III. Hauptſt. Von dem Grunde d.
Unterſch. ꝛc.
und Beziehung auf irgend einen Gegenſtand haben
koͤnnen, dieſe Bedingung aber aus der reinen Categorie
weggelaſſen worden, da dieſe denn nichts, als die logiſche
Function enthalten kan, das Mannigfaltige unter einen
Begriff zu bringen. Aus dieſer Function d. i. der Form des
Begriffs allein kan aber gar nichts erkant und
unterſchieden werden, welches Obiect darunter gehoͤre, weil
eben von der ſinnlichen Bedingung, unter der
uͤberhaupt Gegenſtaͤnde unter ſie gehoͤren koͤnnen,
abſtrahirt worden. Daher beduͤrfen die Categorien, noch
uͤber den reinen Verſtandesbegriff, Beſtimmungen
ihrer Anwendung auf Sinnlichkeit uͤberhaupt (Schema) und ſind ohne dieſe keine Begriffe, wodurch ein Gegenſtand erkant, und von andern unterſchieden
wuͤrde, ſondern nur ſo viel Arten, einen Gegenſtand zu
moͤglichen Anſchauungen zu denken, und ihm nach
irgend einer Function des Verſtandes ſeine Bedeutung (unter
noch erforderlichen Bedingungen) zu geben, d. i.
ihn zu definiren: ſelbſt koͤnnen ſie alſo nicht
definirt werden. Die logiſche Functionen der
Urtheile uͤberhaupt: Einheit und Vielheit, Beiahung und Verneinung, Subiect und Praͤdicat koͤnnen, ohne
einen Cirkel zu begehen, nicht definirt werden, weil die
Definition doch ſelbſt ein Urtheil ſeyn, und alſo dieſe Functionen ſchon enthalten muͤßte. Die reine
Categorien ſind aber nichts anders als Vorſtellungen der
Dinge uͤberhaupt, ſo fern das Mannigfaltige ihrer
Anſchauung durch eine oder andere dieſer logiſchen
Functionen gedacht werden muß: Groͤſſe iſt die Beſtimmung,
welche nur durch ein Urtheil, das