Generating file ...

III. Abſch. Vom oberſten Grundſ. ſynthet Urth. ſaͤtze, nach welchem alles, (was uns nur als Gegenſtand vorkommen kan) nothwendig unter Regeln ſtehet, weil, ohne ſolche, den Erſcheinungen niemals Erkentniß eines ihnen correſpondirenden Gegenſtandes zukommen koͤnte. Selbſt Naturgeſetze, wenn ſie als Grundſaͤtze des empiriſchen Verſtandesgebrauchs betrachtet werden, fuͤhren zugleich einen Ausdruck der Nothwendigkeit, mithin wenigſtens die Vermuthung einer Beſtimmung aus Gruͤnden, die a priori, und vor aller Erfahrung guͤltig ſeyn, bey ſich. Aber ohne Unterſchied ſtehen alle Geſetze der Natur unter hoͤheren Grundſaͤtzen des Verſtandes, indem ſie dieſe nur auf beſondere Faͤlle der Erſcheinung anwenden. Dieſe allein geben alſo den Begriff, der die Bedingung und gleichſam den Exponenten zu einer Regel uͤberhaupt enthaͤlt. Erfahrung aber giebt den Fall, der unter der Regel ſteht.

Daß man blos empir. Grundſaͤtze vor Grundſaͤtze des reinen Verſtandes, oder auch umgekehrt anſehe, deshalb kan wol eigentlich keine Gefahr ſeyn; denn die Nothwendigkeit nach Begriffen, welche die leztere auszeichnet, und deren Mangel in iedem empiriſchen Satze, ſo allgemein er auch gelten mag, leicht wahrgenommen wird, kan dieſe Verwechſelung leicht verhuͤten. Es giebt aber reine Grundſaͤtze a priori, die ich gleichwol doch nicht dem reinen Verſtande eigenthuͤmlich beymeſſen moͤchte, darum, weil ſie nicht aus reinen Begriffen, ſondern aus reinen Anſchauungen (obgleich vermittelſt des Verſtandes) gezogen ſind; Ver

ſtand