Zur Erlaͤuterung kan folgendes dienen. In unſerm Gemuͤthe muͤſſen alle Erſcheinungen, als in einer moͤglichen Erfahrung enthalten, in Gemeinſchaft (communio) der Apperception ſtehen, und ſo fern die Gegenſtaͤnde als zugleichexiſtirend verknuͤpft vorgeſtellt werden ſollen, ſo muͤſſen ſie ihre Stelle in einer Zeit wechſelſeitig beſtimmen, und dadurch ein Ganzes ausmachen. Soll dieſe ſubiective Gemeinſchaft auf einem obiectiven Grunde beruhen, oder auf Erſcheinungen, als Subſtanzen bezogen werden, ſo muß die Wahrnehmung der einen, als Grund, die Wahrnehmung der andern, und ſo umgekehrt, moͤglich machen, damit die Succeßion, die iederzeit in den Wahrnehmungen, als Apprehenſionen iſt, nicht den Obiecten beygelegt werde, ſondern dieſe, als zugleichexiſtirend vorgeſtellt werden koͤnnen. Dieſes iſt aber ein wechſelſeitiger Einfluß, d. i. eine reale Gemeinſchaft (commercium) der Subſtanzen, ohne welche alſo das empiriſche Verhaͤltniß des