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Elementarl. II. Th. I. Abth. II. Buch. II. Hauptſt. mit der Zeit ſelbſt, die allen ihren Theilen a priori ihre Stelle beſtimt, uͤbereinkommen wuͤrde. Dieſe Beſtimmung der Stelle kan nun nicht von dem Verhaͤltniß der Erſcheinungen gegen die abſolute Zeit entlehnt werden, (denn die iſt kein Gegenſtand der Wahrnehmung) ſondern umgekehrt, die Erſcheinungen muͤſſen einander ihre Stellen in der Zeit ſelbſt beſtimmen, und dieſelbe in der Zeitordnung nothwendig machen, d. i. dasienige, was da folgt, oder geſchieht, muß nach einer allgemeinen Regel auf das, was im vorigen Zuſtande enthalten war, folgen, woraus eine Reihe der Erſcheinungen wird, die vermittelſt des Verſtandes eben dieſelbige Ordnung und ſtetigen Zuſammenhang in der Reihe moͤglicher Wahrnehmungen hervorbringt, und nothwendig macht, als ſie in der Form der innern Anſchauung, (der Zeit) darin alle Wahrnehmungen ihre Stelle haben muͤſten, a priori angetroffen wird.

Daß alſo etwas geſchieht, iſt eine Wahrnehmung, die zu einer moͤglichen Erfahrung gehoͤret, die dadurch wirklich wird, wenn ich die Erſcheinung, ihrer Stelle nach, in der Zeit, als beſtimt, mithin als ein Obiect anſehe, welches nach einer Regel im Zuſammenhange der Wahrnehmungen iederzeit gefunden werden kan. Dieſe Regel aber, etwas der Zeitfolge nach zu beſtimmen, iſt: daß in dem, was vorhergeht, die Bedingung anzutreffen ſey, unter welcher die Begebenheit iederzeit (d. i. nothwendiger Weiſe) folgt. Alſo iſt der Satz vom zureichen

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