Elementarl. II. Th. I. Abth. II. Buch.
II. Hauptſt.
mit der Zeit ſelbſt, die allen ihren Theilen
a priori ihre Stelle
beſtimt, uͤbereinkommen wuͤrde. Dieſe Beſtimmung der Stelle kan nun nicht von dem
Verhaͤltniß der Erſcheinungen gegen die
abſolute Zeit entlehnt werden, (denn die iſt
kein Gegenſtand der Wahrnehmung) ſondern
umgekehrt, die Erſcheinungen muͤſſen einander ihre
Stellen in der Zeit ſelbſt
beſtimmen, und dieſelbe in der Zeitordnung nothwendig machen, d. i. dasienige, was
da folgt, oder geſchieht, muß nach einer
allgemeinen Regel auf das, was im vorigen
Zuſtande enthalten war, folgen, woraus eine
Reihe der Erſcheinungen wird, die vermittelſt
des Verſtandes eben dieſelbige Ordnung und
ſtetigen Zuſammenhang in der Reihe
moͤglicher Wahrnehmungen hervorbringt, und nothwendig macht, als ſie in der
Form der innern Anſchauung, (der Zeit) darin
alle Wahrnehmungen ihre Stelle
haben muͤſten, a priori
angetroffen wird.
Daß alſo etwas geſchieht, iſt eine
Wahrnehmung, die zu einer moͤglichen
Erfahrung gehoͤret, die dadurch wirklich
wird, wenn ich die Erſcheinung, ihrer Stelle
nach, in der Zeit, als beſtimt, mithin als ein
Obiect anſehe, welches nach einer
Regel im Zuſammenhange der Wahrnehmungen
iederzeit gefunden werden kan. Dieſe Regel
aber, etwas der Zeitfolge nach zu beſtimmen,
iſt: daß in dem, was vorhergeht, die
Bedingung anzutreffen ſey, unter welcher die
Begebenheit iederzeit (d. i. nothwendiger Weiſe) folgt. Alſo iſt der Satz vom
zureichen
den