Elementarl. II. Th. I. Abth. II. Buch.
II. Hauptſt.
nur das Verhaͤltniß zu einem vierten, nicht aber
dieſes vierte Glied ſelbſt erkennen, und a priori geben kan, wol
aber eine Regel habe, es in der Erfahrung zu
ſuchen, und ein Merkmal, es in derſelben
aufzufinden. Eine Analogie der Erfahrung wird alſo
nur eine Regel ſeyn, nach welcher aus Wahrnehmungen
Einheit der Erfahrung (nicht wie Wahrnehmung
ſelbſt, als empiriſche Anſchauung
uͤberhaupt) entſpringen ſoll, und als Grundſatz von
den Gegenſtaͤnden (der Erſcheinungen) nicht
conſtitutiv, ſondern blos regulativ gelten. Eben
daſſelbe aber wird auch von den Poſtulaten des
empiriſchen Denkens uͤberhaupt, welche
die Syntheſis der bloſſen Anſchauung, (der Form der
Erſcheinung) der Wahrnehmung, (der Materie
derſelben) und der Erfahrung (des Verhaͤltniſſes
dieſer Wahrnehmungen) zuſammen betreffen, gelten,
nemlich, daß ſie nur regulative Grundſaͤtze ſind, und
ſich von den mathematiſchen, die conſtitutiv ſind,
zwar nicht in der Gewißheit, welche in beyden a priori feſtſtehet, aber
doch in der Art der Evidenz, d. i. dem Intuitiven
derſelben, (mithin auch der Demonſtration) unterſcheiden.
Was aber bey allen ſynthetiſchen Grundſaͤtzen erinnert ward, und hier vorzuͤglich
angemerkt werden muß, iſt dieſes: daß dieſe
Analogien nicht als Grundſaͤtze des
transſcendentalen, ſondern blos des empiriſchen
Verſtandesgebrauchs, ihre alleinige
Bedeutung und Guͤltigkeit ha
ben,