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Elementarl. II. Th. I. Abth. II. Buch. II. Hauptſt. nur das Verhaͤltniß zu einem vierten, nicht aber dieſes vierte Glied ſelbſt erkennen, und a priori geben kan, wol aber eine Regel habe, es in der Erfahrung zu ſuchen, und ein Merkmal, es in derſelben aufzufinden. Eine Analogie der Erfahrung wird alſo nur eine Regel ſeyn, nach welcher aus Wahrnehmungen Einheit der Erfahrung (nicht wie Wahrnehmung ſelbſt, als empiriſche Anſchauung uͤberhaupt) entſpringen ſoll, und als Grundſatz von den Gegenſtaͤnden (der Erſcheinungen) nicht conſtitutiv, ſondern blos regulativ gelten. Eben daſſelbe aber wird auch von den Poſtulaten des empiriſchen Denkens uͤberhaupt, welche die Syntheſis der bloſſen Anſchauung, (der Form der Erſcheinung) der Wahrnehmung, (der Materie derſelben) und der Erfahrung (des Verhaͤltniſſes dieſer Wahrnehmungen) zuſammen betreffen, gelten, nemlich, daß ſie nur regulative Grundſaͤtze ſind, und ſich von den mathematiſchen, die conſtitutiv ſind, zwar nicht in der Gewißheit, welche in beyden a priori feſtſtehet, aber doch in der Art der Evidenz, d. i. dem Intuitiven derſelben, (mithin auch der Demonſtration) unterſcheiden.

Was aber bey allen ſynthetiſchen Grundſaͤtzen erinnert ward, und hier vorzuͤglich angemerkt werden muß, iſt dieſes: daß dieſe Analogien nicht als Grundſaͤtze des transſcendentalen, ſondern blos des empiriſchen Verſtandesgebrauchs, ihre alleinige Bedeutung und Guͤltigkeit ha

ben,