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Elementarl. II. Th. I. Abth. II. Buch. I. Hauptſt. Erſcheinung enthalten? Dieſe ſo natuͤrliche und erhebliche Frage iſt nun eigentlich die Urſache, welche eine transſcendentale Doctrin der Urtheilskraft nothwendig macht, um nemlich die Moͤglichkeit zu zeigen: wie reine Verſtandesbegriffe auf Erſcheinungen uͤberhaupt angewandt werden koͤnnen. In allen anderen Wiſſenſchaften, wo die Begriffe, durch die der Gegenſtand allgemein gedacht wird, von denen, die dieſen in concreto vorſtellen, wie er gegeben wird, nicht ſo unterſchieden und heterogen ſind, iſt es unnoͤthig, wegen der Anwendung des erſteren auf den lezten beſondere Eroͤrterung zu geben.

Nun iſt klar: daß es ein Drittes geben muͤſſe, was einerſeits mit der Categorie, andererſeits mit der Erſcheinung in Gleichartigkeit ſtehen muß, und die Anwendung der erſteren auf die lezte moͤglich macht. Dieſe vermittelnde Vorſtellung muß rein (ohne alles Empiriſche) und doch einerſeits intellectuel, andererſeits ſinnlich ſeyn. Eine ſolche iſt das transſcendentale Schema.

Der Verſtandesbegriff enthaͤlt reine ſynthetiſche Einheit des Mannigfaltigen uͤberhaupt. Die Zeit, als die formale Bedingung des Mannigfaltigen des inneren Sinnes, mithin der Verknuͤpfung aller Vorſtellungen, enthaͤlt ein Mannigfaltiges a priori in der reinen Anſchauung. Nun iſt eine transſcendentale Zeitbeſtimmung mit der Categorie (die die Einheit derſelben ausmacht) ſofern gleichartig, als ſie allgemein iſt und auf einer Regel a priori beruht. Sie iſt aber andererſeits mit der Erſcheinung ſo fern

gleich