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Elementarl. II. Th. I. Abth. I. Buch. II. Hauptſt. dingungen a priori ſeyn, worauf die Moͤglichkeit der Erfahrung ankomt, und die ihr zum Grunde liegen, wenn man gleich von allem Empiriſchen der Erſcheinungen abſtrahiret. Ein Begriff, der dieſe formale und obiective Bedingung der Erfahrung allgemein und zureichend ausdruͤckt, wuͤrde ein reiner Verſtandesbegriff heiſſen. Habe ich einmal reine Verſtandesbegriffe, ſo kan ich auch wohl Gegenſtaͤnde erdenken, die vielleicht unmoͤglich, vielleicht zwar an ſich moͤglich, aber in keiner Erfahrung gegeben werden koͤnnen, indem in der Verknuͤpfung iener Begriffe etwas weggelaſſen ſeyn kan, was doch zur Bedingung einer moͤglichen Erfahrung nothwendig gehoͤret, (Begriff eines Geiſtes) oder etwa reine Verſtandesbegriffe weiter ausgedehnet werden, als Erfahrung faſſen kan (Begriff von Gott). Die Elemente aber zu allen Erkentniſſen a priori ſelbſt zu willkuͤhrlichen und ungereimten Erdichtungen koͤnnen zwar nicht von der Erfahrung entlehnt ſeyn, (denn ſonſt waͤren ſie nicht Erkentniſſe a priori) ſie muͤſſen aber iederzeit die reine Bedingungen a priori einer moͤglichen Erfahrung und eines Gegenſtandes derſelben enthalten, denn ſonſt wuͤrde nicht allein durch ſie gar nichts gedacht werden, ſondern ſie ſelber wuͤrden ohne Data auch nicht einmal im Denken entſtehen koͤnnen.

Dieſe Begriffe nun, welche a priori das reine Denken bey ieder Erfahrung enthalten, finden wir an den Categorien, und es iſt ſchon eine hinreichende Deduction derſelben, und Rechtfertigung ihrer obiectiven Guͤltigkeit,

wenn