Elementarl. II. Th. I. Abth. I. Buch. II. Hauptſt.
dingungen a priori ſeyn,
worauf die Moͤglichkeit der Erfahrung
ankomt, und die ihr zum Grunde liegen, wenn man gleich
von allem Empiriſchen der Erſcheinungen abſtrahiret. Ein Begriff, der dieſe formale und
obiective Bedingung der Erfahrung allgemein und
zureichend ausdruͤckt, wuͤrde ein reiner
Verſtandesbegriff heiſſen. Habe ich einmal reine
Verſtandesbegriffe, ſo kan ich auch wohl Gegenſtaͤnde
erdenken, die vielleicht unmoͤglich, vielleicht zwar an
ſich moͤglich, aber in keiner Erfahrung gegeben werden
koͤnnen, indem in der Verknuͤpfung iener Begriffe etwas
weggelaſſen ſeyn kan, was doch zur Bedingung einer
moͤglichen Erfahrung nothwendig gehoͤret, (Begriff
eines Geiſtes) oder etwa reine Verſtandesbegriffe
weiter ausgedehnet werden, als Erfahrung
faſſen kan (Begriff von Gott). Die Elemente aber zu
allen Erkentniſſen a priori
ſelbſt zu willkuͤhrlichen und ungereimten Erdichtungen
koͤnnen zwar nicht von der Erfahrung
entlehnt ſeyn, (denn ſonſt waͤren ſie nicht Erkentniſſe
a priori) ſie muͤſſen aber
iederzeit die reine Bedingungen a
priori einer moͤglichen Erfahrung und eines
Gegenſtandes derſelben enthalten, denn ſonſt wuͤrde
nicht allein durch ſie gar nichts gedacht werden,
ſondern ſie ſelber wuͤrden ohne Data auch nicht einmal
im Denken entſtehen koͤnnen.
Dieſe Begriffe nun, welche a priori
das reine Denken bey ieder Erfahrung
enthalten, finden wir an den Categorien, und es iſt
ſchon eine hinreichende Deduction derſelben, und
Rechtfertigung ihrer obiectiven Guͤltigkeit,
wenn