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Elementarl. II. Th. I. Abth. I. Buch. I. Hauptſt. ung theilhaftig werden. Alſo iſt der Verſtand kein Vermoͤgen der Anſchauung. Es giebt aber, auſſer der Anſchauung, keine andere Art zu erkennen, als durch Begriffe. Alſo iſt die Erkentniß eines ieden, wenigſtens des menſchlichen Verſtandes, eine Erkentniß durch Begriffe, nicht intuitiv, ſondern diſcurſiv. Alle Anſchauungen, als ſinnlich, beruhen auf Affectionen, die Begriffe alſo auf Functionen. Ich verſtehe aber unter Function, die Einheit der Handlung, verſchiedene Vorſtellungen unter einer gemeinſchaftlichen zu ordnen. Begriffe gruͤnden ſich alſo auf der Spontaneitaͤt des Denkens, wie ſinnliche Anſchauungen auf der Receptivitaͤt der Eindruͤcke. Von dieſen Begriffen kan nun der Verſtand keinen andern Gebrauch machen, als daß er dadurch urtheilt. Da keine Vorſtellung unmittelbar auf den Gegenſtand geht, als blos die Anſchauung, ſo wird ein Begriff niemals auf einen Gegenſtand unmittelbar, ſondern auf irgend eine andre Vorſtellung von demſelben, (ſie ſey Anſchauung oder ſelbſt ſchon Begriff), bezogen. Das Urtheil iſt alſo die mittelbare Erkentniß eines Gegenſtandes, mithin die Vorſtellung einer Vorſtellung deſſelben. In iedem Urtheil iſt ein Begriff, der vor viele gilt, und unter dieſem Vielen auch eine gegebene Vorſtellung begreift, welche leztere denn auf den Gegenſtand unmittelbar bezogen wird. So bezieht z. B. in dem Urtheile: alle Coͤrper ſind veraͤnderlich, der Begriff des Theilbaren auf verſchiedene andre Begriffe; unter dieſen aber wird er hier beſonders auf den Begriff des Coͤrpers