Elementarl. II. Th. I. Abth. I. Buch. I. Hauptſt.
ung theilhaftig werden. Alſo iſt der Verſtand kein
Vermoͤgen der Anſchauung. Es giebt aber,
auſſer der Anſchauung, keine andere Art zu
erkennen, als durch Begriffe. Alſo iſt die Erkentniß
eines ieden, wenigſtens des menſchlichen
Verſtandes, eine Erkentniß durch Begriffe, nicht
intuitiv, ſondern diſcurſiv. Alle Anſchauungen, als ſinnlich, beruhen auf Affectionen, die Begriffe
alſo auf Functionen. Ich verſtehe aber unter
Function, die Einheit der Handlung, verſchiedene
Vorſtellungen unter einer gemeinſchaftlichen
zu ordnen. Begriffe gruͤnden ſich alſo auf der
Spontaneitaͤt des Denkens, wie ſinnliche Anſchauungen auf der Receptivitaͤt der Eindruͤcke.
Von dieſen Begriffen kan nun der Verſtand
keinen andern Gebrauch machen, als daß er
dadurch urtheilt. Da keine Vorſtellung unmittelbar auf
den Gegenſtand geht, als blos die Anſchauung, ſo wird ein Begriff niemals auf einen Gegenſtand unmittelbar, ſondern auf irgend eine
andre Vorſtellung von demſelben, (ſie ſey
Anſchauung oder ſelbſt ſchon Begriff), bezogen. Das
Urtheil iſt alſo die mittelbare Erkentniß eines
Gegenſtandes, mithin die Vorſtellung einer
Vorſtellung deſſelben. In iedem Urtheil iſt ein Begriff, der vor viele gilt, und unter dieſem
Vielen auch eine gegebene Vorſtellung begreift, welche
leztere denn auf den Gegenſtand unmittelbar
bezogen wird. So bezieht z. B. in dem Urtheile: alle
Coͤrper ſind veraͤnderlich, der Begriff des Theilbaren
auf verſchiedene andre Begriffe; unter dieſen aber wird
er hier beſonders auf den Begriff des Coͤrpers